Kreuze in Klassenzimmern verletzen kein Grundrecht. Das hat der Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Freitag entschieden. Die Große Kammer des Straßburger Gerichts korrigierte damit eine Entscheidung vom November 2009.
2011-03-18
Kreuze in Klassenzimmern verletzen kein Grundrecht. Das hat der Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Freitag entschieden. Die Große Kammer des Straßburger Gerichts korrigierte damit eine Entscheidung vom November 2009.
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