Bei der Recherche im Unternehmensregister zu einem Unternehmen aus Leipzig haben wir festgestellt, daß dort ein Personenaustausch stattgefunden hat.

Soweit so gut, aber merkwürdigerweise steht nun eine Person im Register deren „eigentlicher Vorname“ uns völlig anders bekannt ist.Nun haben wir von einem Anwalt gehört, daß dies manchmal aus „taktischen Gründen“ vollzogen wird, weil man unter dem „ersten Vornamen“ Dinge herausfinden könnte die dann den Geschäftsführer als ungeeignet erschienen ließen. Nun haben wir dazu auch das Gewerbeamt der Stadt Leipzig angerufen und speziell diesen Fall durchgesprochen.Es ist in der Tat so, daß von dem neu eingetretenen Geschäftsführer keinerlei Führungszeugnis o.ä. verlangt wird. Unglaublich eigentlich. Durch unsere Recherchen „aufgeschreckt“ will die Stadt Leipzig bei dem „jungen Mann“ einmal genauer nachforschen, aber auch ihre derzeitige Vorgehensweise nochmals überdenken.Herzlichen Dank an die Stadt Leipzig.