Die Abgeordnetenkammer in Rom hat einen Gesetzesentwurf gebilligt, mit dem das passive Wahlrecht bei Parlamentswahlen in Italien auf 18 Jahre in der Abgeordnetenkammer und auf 25 Jahre im Senat heruntergesetzt wird.

Der Entwurf wurde mit breiter, parteiübergreifender Mehrheit verabschiedet. Jetzt muss das Gesetz noch vom Senat beschlossen werden.Zurzeit muss man in Italien 25 Jahre alt sein, um als Abgeordneter zu kandidieren, während man für eine Kandidatur im Senat das Alter von 40 Jahren erreicht haben muss. Da es sich bei dem Entwurf um eine Verfassungsänderung handelt, muss der Text in beiden Kammern des Parlaments zweimal gutgeheißen werden.