„Sehr geehrter Herr R., mit dem Abschluss Ihrer Rentenversicherung mit Sparoption, Ihrem ‚flexiblen Vorsorgekonto‘, haben Sie eine gute und verantwortungsbewusste Entscheidung getroffen“, das schreibt die BHW Lebensversicherung AG an Herrn R. aus Wolfratshausen im Dezember 2004.

Doch erst später wurde dem Kunden klar, dass die Entscheidung nur für den Versicherer „gut“ war. Zwölf Jahresbeiträge will der Versicherer an Kosten einbehalten – so lange ist der Rückkaufswert gleich Null. Bei der von Herrn R. gezahlten Monatsprämie in Höhe von 50 Euro hätte er 7.200 Euro aufgebracht – und kein Cent davon wäre in seinem Spartopf gelandet.Nach fünf Jahren zog der Kunde die Reißleine und kündigte den Vertrag. Er hofft nun auf eine für den Herbst/Winter 2011 erwartete Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes. Vielleicht wird ihm diese Entscheidung einen Erstattungsanspruch verschaffen und er kann dadurch den Verlust seiner bisherigen Einzahlungen ein wenig ausgleichen.

Stand vom Donnerstag, 11. August 2011

Quelle:VBZ Hamburg