Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 22c Z 2 Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) im Falle der Verhängung einer Sanktion, die wegen Verstößen gegen u.a. § 98 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG) gesetzt wurde, die Namen der Unternehmen, gegen die eine Sanktion verhängt wurde, sowie die verhängte Sanktion beauskunften oder veröffentlichen.Artikel lesen

Hier will eine Heuschrecke „Kasse machen“ mehr nicht.Das will er nun auch beim2.ten Versach mit dem Verkauf von Aktien. Vor diesem Investment können wir sie subjektiv nur warnen, denn ob der Wohnungsbestand an dem sie sich beteiligen, wirklich irgendwann eine vernünftige Rendite abwerfen wird, daß kann keiner Vorraussagen.Artikel lesen

Was gibt es Neues zu diesem Thema? Nicht viel, außer das es immer mehr negative Suchergebnisse zu dem Thema im Internet gibt.Nachfolgendes Suchergebnis haben wir auf Hinweis eines Users gefunden:Artikel lesen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht rät den Versicherungsnehmern des griechischen Lebensversicherers VDV Leben International S.A. (in Liquidation) dringend zu prüfen, ob sie in der Datenbank des griechischen Garantiefonds erfasst sind.Artikel lesen