Das Berliner Sozialgericht hat die Zusatzbeiträge der Deutschen Angestellten-Krankenkasse (DAK) für unwirksam erklärt.

Die DAK habe nicht ausreichend auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen, urteilte das Gericht am Mittwoch in Berlin. Die Krankenkasse sieht dies anders und erwägt, in Berufung zu gehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.