Im Berufungsprozess um die Sexvideo-Affäre von Schauspieler Ottfried Fischer wird heute Nachmittag vor dem Münchner Landgericht das Urteil erwartet.
Fischer („Der Bulle von Tölz“) war 2009 beim Sex mit Prostituierten gefilmt worden; das Video ging für ein Infohonorar an die „Bild“-Zeitung. Der angeklagte Journalist soll ihn daraufhin zu einem Exklusivinterview genötigt haben. In erster Instanz war er wegen Nötigung und „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch unbefugte Bildaufnahmen“ bereits zu 14.400 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Dagegen legten er und die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein.