Das kann man dem Eigeninsolvenz Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichtes Hof entnehmen:Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 27.12.2019 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.Zitat aus dem Beschluss Ende

Auch wenn da noch rund 7 Wochen dann Zeit sind um das zu erledigen, so empfehle ich jedoch jedem betroffenen Anleger sich umgehend mit einem Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht dazu in Verbindung zu setzen um den Termin dann auch Frist und Formgerecht einhalten zu können.

Zudem sollte jeder investierte Anleger natürlich seinen konkreten Fall einmal daraufhin überprüfen lassen, wie dann zum Beispiel sein Beratungsprozess in dem Vorgang abgelaufen ist.Haben Sie die Investition im Wissen des Vorliegens eines Totalverlustrisikos vorgenommen? Oder hat man Ihnen zum Beispiel gar nicht gesagt, das es ein Totalverlustrisiko für dieses Investment für sie gibt?

Fragen die wir schon mit einigen Mandanten die sich mittlerweile bei uns in der Kanzlei gemeldet haben, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr aus Bad Salzungen. Zu unserer Überraschung war dann nahezu immer die Aussage uns gegenüber „Nein von einem Totalverlustrisiko haben wir nichts gewusst, denn dann hätten wir dort sicherlich kein Investment getätigt.“

Nun ist natürlich die Frage zu klären, in wie weit man zum Beispiel dann einen Berater auch in die Haftung nehmen kann, wenn er eben nicht ordentlich über das vorhandene Totlaverlustrisiko aufgeklärt hatte.

Gerne schauen wir uns ihren Einzelfall genauer an, unterbreiten ihnen dann einen Vorschlag wie man in ihrem Fall vorgehen könnte. Natürlich übernehmen wir auch die nun erforderliche Forderungsanmeldung gegenüber dem Sachwalter im Rahmen der nun eröffneten Eigeninsolvenz.

 

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