Weil die dm-Drogeriekette ihre Anzeigen direkt neben die des Verbraucherschutzministeriums schaltete, erhielten sie jetzt eine Abmahnung.

Da zeigte sich dm mal spendabel und finanzierte dem Verbraucherschutzministerium mehrere Zeitungsanzeigen. Die Wettbewerbszentrale hat die Drogeriekette dm wegen kombinierter Werbeanzeigen mit dem Bundesverbraucherschutzministerium abgemahnt. Die Drogeriekette hat den Angaben zufolge nun bis Donnerstag Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben, dass sie in Zukunft auf die kombinierte Anzeige verzichtet.