Seit dem 01.Januar 2011 gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5 Prozent. Jede Kasse darf außerdem einen Zusatzbeitrag in unbegrenzter Höhe erheben, wenn sie mit den ihr zu Verfügung stehenden finanziellen Mitteln nicht auskommt.

Dieser Beitrag ist allein vom Versicherten unabhängig vom Einkommen zu tragen. Das ist Ergebnis des GKV-Finanzierungsgesetzes, das seit dem 01.01.2011 gilt.

Von dieser Möglichkeit der Erhebung eines Zusatzbeitrages macht aktuell die BKK Hoesch Gebrauch. Sie verlangt monatlich 15 Euro rückwirkend ab Januar 2011. Darüber setzte die BKK ihre Versicherten mit einem Schreiben von Ende Februar in Kenntnis. Dieser Zusatzbeitrag ist vierteljährlich, spätestens bis zum 10. des zweiten Monats des Quartals zu entrichten. Für das erste Quartal 2011 sind somit von den BKK-Mitgliedern erstmalig 45 Euro bis zum 25.03.2011 zu zahlen. Der Gesetzgeber hat jedoch einen Sozialausgleich für den Fall vorgesehen, dass die Belastung eines Versicherten durch den Zusatzbeitrag zwei Prozent des beitragspflichtigen Einkommens übersteigt.

Erhebt eine Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag oder erhöht diesen, haben die Mitglieder dieser Kasse ein Sonderkündigungsrecht und können zu einer anderen Kasse wechseln. Jede Kasse muss ihre Versicherten spätestens einen Monat, bevor sie den Zusatzbeitrag erhebt (Fälligkeitstermin), auf das Sonderkündigungsrecht aufmerksam machen.

In einigen Punkten bieten die gesetzlichen Kassen weiterhin unterschiedliche Leistungen an. Wer in eine andere Kasse wechseln möchte, sollte deshalb nicht nur Kosten und Prämien zum Maßstab machen, sondern unbedingt auch auf das Leistungsspektrum achten. Beispiele wie Kostenübernahmen von Impfungen, Angebote von alternativen Heilmethoden und Unterschiede beim Kundenservice – wie etwa eine Geschäftsstelle vor Ort oder eine gut erreichbare Hotline – können für viele Versicherte entscheidende Faktoren sein. Aber wie findet ein wechselwilliger Verbraucher seine „richtige“ Krankenkasse? Welche Kasse berücksichtigt die individuellen Bedürfnisse am besten? Fragen, die für den einzelnen Verbraucher schwer zu beantworten sind. Die Service- und Leistungsangebote der gesetzlichen Kassen sind differenziert, umfänglich und schwer vergleichbar. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. unterstützt wechselwillige Verbraucher bei der Entscheidungsfindung mit einer computergestützten Beratung in den Beratungsstellen Halle, Dessau, Magdeburg und Wittenberg.

Quelle:VBZ Sachsen-Anhalt