Das Finanzamt darf einem Gerichtsurteil zufolge Geld zurückfordern, wenn die Länge der Anfahrt zur Arbeit in der Steuererklärung falsch ist.
Falsche Kilometerangaben in der Steuererklärung können als Steuerhinterziehung gewertet werden. Dem Finanzamt kann nicht ohne weiteres vorgehalten werden, dass es Falschangaben hätte bemerken müssen, wie aus einem Urteil des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz in Neustadt/Weinstraße vom 29. März hervorgeht.