Autofahrer mit hohem Flensburger Punktestand können durch einen Verzicht auf ihre Fahrerlaubnis Sanktionen der Behörden nicht dauerhaft umgehen.

Wie am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, werden nach einem Führerschein-Verzicht die Punkte nicht gelöscht – auch dann nicht, wenn andernfalls die Fahrerlaubnis entzogen worden wäre. (Az: 3 C 1.10)