Sehen die Vertragsbedingungen des Kfz-Herstellers vor, dass eine Garantieleistung nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn das Fahrzeug regelmäßig beim Vertragshändler entsprechend der im Serviceheft vorgeschriebenen Wartungsintervalle gewartet wird, so kann diese Klausel eine unangemessene Benachteiligung darstellen und somit unwirksam sein.

Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Garantie des Kfz-Herstellers nur gegen ein Entgelt gewährt wurde. Dies hat der BGH mit Urteil vom 06.07.2011 entschieden und den von ihm zu entscheidenden Fall an das Landgericht zurückgewiesen, damit dieses Feststellungen im Hinblick auf die Entgeltlichkeit der Garantie prüft.

Quelle.Rechtsanwältin Richter Kanzlei Hager/Partnerschaft-Leipzig