Das wird die Staatsanwaltschaft ermitteln müssen.
Tatsache ist aber, dass die GFE (so hört und liest man) mit Versprechungen geworben hat die rein logisch hätten von den Vermittlern hinterfragt werden müssen. Jeder der Vermittler der das Produkt GFE angeboten und Verkauft hat wird sich auf Regressforderungen seiner Kunden einstellen müssen.
Wir stehen eigentlich immer auf der Seite der Berater, aber in diesem Fall muss man ganz klar sagen „ist dem Berater nicht mehr zu helfen“. Der Berater hat nicht nur das Recht Provision zu verdienen, sondern auch die verdammte Pflicht seinen Kunden durch ordentliche Recherche zu schützen. Wer bei dem Unternehmen GFE ordentlich recherchiert hätte, der hätte sicherlich „Abstand vom Vertrieb des Produktes“ genommen. Nun ist der Schaden groß, bei der GFE wird kaum etwas zu holen sein, und was bleibt dem Anleger dann anders übrig als an den Vermittler heranzugehen?

Meine Damen und Herren die sie für die GFE vermittelt haben, das heißt sicherlich „warm anziehen“. Dass es Vermittler gab, die selbst nach der Aktion der Staatsanwaltschaft noch der Meinung waren „alles in Ordnung“, kann man eigentlich gar nicht begreifen.
.