Nachtrag und unkommentiert:

Staatsanwaltschaft Oldenburg
950 Js 3945/11 (1100 Js 100017/11)

In dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Oldenburg, Gerichtsstraße 7, 26135 Oldenburg, gegen
Josef Gerein,
Andreas Tissen
u. a. wegen Betruges zum Nachteil von Anlegern der
Firmen Secure Life Investments AG,
Golden Gate Investments AG i. G. und
Golden Gate Trust AG sind aufgrund der Beschlüsse des Amtsgerichts Oldenburg vom 23.02.2011 (Az.: 28 Gs 11 Js 100017/11 (634/11)) dingliche Arreste angeordnet und im Wege der Beschlagnahme und Pfändung zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe für Verletzte Vermögenswerte bei den Beschuldigten Gerein und Tissen sowie den folgenden Unternehmen u. a. gesichert worden, um Vermögensverschiebungen zu verhindern.

Secure Life Investments AG HRB 203577 Amtsgericht Osnabrück mit Sitz in 49074 Osnabrück, Schloßstr. 28 – 30
Vorstand: Josef Gerein (Arresthöhe: 505.657,35 € – gesicherte Vermögenswerte: ca. 108.396,09 €)

Golden Gate Trust AG HRB 65078 Amtsgericht Düsseldorf mit Hauptsitz in 40545 Düsseldorf, Kaiser – Friedrich – Ring 43
Vorstand: Andreas Tissen (Arresthöhe: 280.403,81 € – gesicherte Vermögenswerte: 216.669,74 €)

Golden Gate Investments AG i. G.
(Arresthöhe: 302.557,02 € – gesicherte Vermögenswerte: keine)

Josef Gerein, wh. Schloßstr. 30, 49074 Osnabrück
(Arresthöhe: 759.549,72 € – gesicherte Vermögenswerte: ca. 137.964,86 €)

Andreas Tissen, wh. Heinrich – Walbröhl – Weg 18, 40489 Düsseldorf
(Arresthöhe: 302.557,02 € – gesicherte Vermögenswerte: ca. 15.467,31 €)

Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 StPO sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine formlose Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft hat keine Rechtswirkung und ist daher nicht ausreichend. Die Aufrechter-haltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahme für die Tatverletzten ist zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Geschädigten empfohlen, sich umgehend mit einem Rechtsanwalt oder einer öffentlichen Rechtsauskunftsstelle in Verbindung zu setzen. Diese können über die zur Durchsetzung der Ansprüche einzuleitenden zivilrechtlichen Schritte Auskunft erteilen. Die Staatsanwaltschaft ist zur Erteilung weiterer Auskünfte über die von den Geschädigten zu ergreifenden Maßnahmen nicht befugt. Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 ZPO verwiesen.
Wulff, Staatsanwalt

Anmerkung der Redaktion.
Wir bemühen uns gerade um eine Stellungnahme der Verantwortlichen.

6 Kommentare

  1. Herrn Tissen kenne ich seit einigen Jahren.Kompetenter Mensch im Vertrieb.Wenn ich diese Meldung nicht selber im Bundesanzeiger gelesen haben würde, dann hätte ich das nicht geglaubt.Sachen gibt es-nicht der wahnsinn einfach nur Vertrieb.

  2. Das stimmt alles bis zum letzten buchstaben Herr Tissen ist nicht so Heilig wie die Meisten denken!!!!

  3. Golden Gate klingt nach Spielhalle(in Hanau ist so eine) aber nicht nach seriöser Anlage. Hoffentlich kriegen alle Schuldigen hohe Strafen damit es endlich ein wenig abschreckende Wirkung zeigt. Jede Woche kommt so eine Nachricht in der Presse und die meisten werden mit Bewährung „belohnt“.

  4. Der Eintrag im elektronischen Bundesanzeiger bezüglich der FA. Secure Life AG ist allerdings gelöscht. Als Kunde bei denen bin ich damals über die Beschlüsse informiert worden. Als ich mir dann verständlicherweise Sorgen um mein Gold gemacht habe, haben ich im Juni bei der FA angerufen und nachgefragt.
    Dort sagte man mir, dass die Beschlüsse, durch die diese dinglichen Beschlüsse (also im Prinzip konnte die FA nicht mehr über ihr Geld verfügen) angeordnet worden waren, aufgehoben sind.
    Ein Paar Tage später bekam ich dann auch von dem Inhaber ein Schreiben, dass dieses bestätigte und in dem mir mitgeteilt wurde, dass die FA sich wieder ganz normal ihrem Tagesgeschäft widmen kann. Seit dem spare ich wieder Gold und freue mich, dass ich in diesen Zeiten nicht nur Aktein habe.

  5. Hallo alle zusammen.

    ich stimme Herman völlig zu, habe das gleiche erfahren wie er!
    Der Eintrag im elektronischen Bundesanzeiger bezüglich der FA. Secure Life AG ist gelöscht.
    Ich Spare auch weiter in meinem Goldsparplan und bin total zufrieden, außerdem ist es ja jetzt Staatlich geprüft! typotxsmiles-026.gif typotxsmiles-026.gif typotxsmiles-026.gif

    Ausserdem habe ich mir aus meinem Depot Gold schicken lassen und hab es jetzt bei mir Zuhause, ein sehr gutes Gefühl.

    Ich bin überzeugt von dieser Geldanlage.

  6. Gold ist schon als Beimischung in Ordnung.
    Aber…man kauft doch nicht bei so einer
    Firma. Teuer, undurchsichtig usw.
    Direkt beim Groß/ Goldhändler im Internet
    ist man besser beraten. Was glaubst
    Du wo die einkaufen ?

    gruß
    Senior

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