Die 27. Große Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat am 10. März 2011 nach 25 Verhandlungstagen sieben Mitglieder einer deutsch-libanesischen Tätergruppierung wegen international organisierter Geldwäsche und Drogenhandels zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.

Gegen die beiden Haupttäter verhängte die Kammer Haftstrafen von 9 Jahren und 6 Monaten und 6 Jahren und 9 Monaten. Fünf weitere Angeklagte wurden zu Freiheitsstrafen zwischen 1 Jahr und 6 Monaten sowie 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Das Gericht ordnete die Einziehung der sichergestellten Gelder in Höhe von fast 9,2 Millionen Euro an.

Die Verurteilung ist das Ergebnis umfangreicher internationaler Ermittlungen, die von der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe des Bundeskriminalamts (BKA) und des Zollkriminalamts (ZKA) im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main in Europa und im Libanon durchgeführt wurden.

Ausgangspunkt der Ermittlungen war die Sicherstellung von annähernd 9 Millionen Euro Bargeld am Flughafen Frankfurt am Main im Mai 2008. Die nun verurteilten Täter hatten versucht, das aus dem Rauschgifthandel stammende Geld von den Niederlanden über Deutschland in den Libanon zu transportieren.

In Deutschland besteht keine Verpflichtung, einen Nachweis für die legale Herkunft verdächtiger Gelder zu erbringen. Für die Ausfuhr hoher Bargeldbeträge aus der EU besteht allerdings eine Deklarationspflicht.

Angesichts der besonders hohen Anforderungen an den Nachweis von Geldwäschestraftaten sind die Ermittlungsergebnisse und die nun erfolgten Verurteilungen der Täter als herausragender Erfolg bei der Bekämpfung der Geldwäsche und des Drogenhandels zu bewerten.