Nach eigener Auskunft hat die Infraplan Gesellschaft für Infrastrukturplanung Gewerbe- und Wohnbau mbH & Co. Betriebs KG aus Grünwald (nachfolgend „Infraplan“) einen Insolvenzantrag gestellt. Die mögliche Insolvenz dieser Gesellschaft betrifft sowohl Anleger des München Fonds II als auch Anleger des München Fonds III hart.

Nachdem es bei der Rückzahlung der Anlegergelder des München Fonds II zu Problemen gekommen war, wurde den Anlegern des München Fonds II im Herbst letzten Jahres ein Angebot unterbreitet.

So bot die Infraplan den Anlegern an, die Anteile zu übernehmen. Die München Fonds II Anleger konnten sich dabei zwischen zwei Varianten entscheiden.

Neben einer zeitnahen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises bestand auch die Möglichkeit, die Zahlung nebst Zuschlag zum 15.01.2011 zu erhalten. Für diese Alternative haben sich zahlreiche Anleger entschieden.

Nachdem zum 15.01.2011 diese Zahlungen meist ausblieben, wurden die Anleger unruhig. Deren Befürchtungen haben sich mittlerweile bewahrheitet.

Nach eigener Auskunft hat Infraplan, die Käuferin der Beteiligungen, mittlerweile Insolvenzantrag gestellt. Ob und in welcher Höhe überhaupt noch Vermögen vorhanden ist, das an die München Fonds Anleger verteilt werden kann, kann derzeit nicht eingeschätzt werden, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich.

Auch auf die Münchenfonds III – Anleger hat eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens Auswirkungen. Die Infraplan hat sich beim Münchenfonds III verpflichtet, nach Ablauf der Laufzeit der Investitionsbeteiligung 100 % des investierten atypisch stillen Beteiligungskapitals zuzüglich 12,9 % p.a. als Gewinn zurückzuzahlen.

Diese Zusage dürfte nunmehr wenig werthaltig sein, so Rechtsanwalt Alexander Kainz, der bereits zahlreiche Münchenfonds-Anleger betreut.

Rechtsanwalt Kainz rät den betroffenen Anlegern, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Daneben sind selbstverständlich weitere Ansprüche gegen den München Fonds II bzw. den München Fonds III sowie andere Anspruchsgegner einer Prüfung zu unterziehen. Anleger, die in die München Fonds II oder III investiert haben, sollten sich daher an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wenden.

Quelle:
CLLB Rechtsanwälte
RA Alexander Kainz
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