Wie viele Erdbeeren enthält ein Erdbeerjoghurt? Besteht die Geflügelsalami überhaupt aus Geflügelfleisch? Und welcher Heringssalat enthält am meisten Hering? Seit nunmehr zehn Jahren soll mit QUID eine Verpflichtung zur Mengenkennzeichnung in Lebensmitteln Licht ins Dunkel bringen.

Auf Lebensmittelpackungen müssen grundsätzlich alle Zutaten in abstei-gender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils aufgelistet werden. Genaue An-gaben über die Menge der einzelnen Bestandteile fehlen jedoch häufig. Mit QUID existiert seit zehn Jahren eine Verpflichtung zur „Quantitativen In-halts Deklaration“: Wenn eine Zutat im Produktnamen genannt wird (z.B. Schinkenpizza), eine Zutat durch Bilder oder Hinweise besonders hervor-gehoben wird oder mit der Verkehrsbezeichnung bestimmte Zutaten in Verbindung gebracht werden (z.B. Rote Grütze), muss die bei der Herstel-lung verwendete Menge dieser wertgebenden Bestandteile angegeben werden. Ein Blick auf die Kennzeichnung oder Zutatenliste offenbart dann häufig, dass der Anteil der beworbenen Inhaltstoffe weit unter dem liegt, was Name oder Aufmachung des Produkts erwarten lassen.

Doch auch diese Regelung hat Ausnahmen: Kann der Hersteller davon ausgehen, dass der Verbraucher seine Einkaufsentscheidung nicht von der Menge der im Produktnamen genannten Zutat abhängig macht, muss auch keine konkrete Mengenangabe erfolgen.
Auch die Angabe, wie viel „Fruchtzubereitung“ beispielsweise im Erdbeer-joghurt enthalten ist, sagt wenig über den tatsächlichen Anteil an Früchten aus, da die Zubereitung zumeist größtenteils aus Zucker und Verdi-ckungsmitteln besteht.

„Die Beispiele zeigen, dass diese Regelung lückenhaft und unzureichend ist“, kritisiert Sabine Partheymüller, Ernährungsexpertin der Verbraucher-zentrale Baden-Württemberg. „Der Anteil der verwendeten Inhaltsstoffe muss bei einer entsprechenden Bewerbung ohne Ausnahme klar und ein-deutig angegeben sein.“

Quelle:VBZ BW