Der 43-jährige wurde 2003 zu 8 Jahren Haft verurteilt.

Der Mann hatte seine drei Stiefkinder missbraucht. Nun kommt der als gefährlich eingestufte Sexualstraftäter wieder frei. Der Antrag der Staatsanwaltschaft auf nachträgliche Sicherungsverwahrung wurde vom Landgericht Nürnberg-Fürth abgelehnt. Zur Begründung hieß es, die rechtlichen Voraussetzungen für ein zusätzliches Wegsperren lägen nicht vor. Die Verantwortlichen im Gefängnis von Straubing, in dem der Mann untergebracht war, hätten es versäumt, ihm nachdrücklich Therapieangebote zu machen.