Im Bundesrat ist ein wichtiger Punkt von der Tagesordnung gestrichen worden. Bundesratspräsidentin Kraft teilte mit, dass die Wahl des Stuttgarter Regierungspräsidenten Schmalzl zum Generalbundesanwalt nicht stattfindet.

Offenbar hat das Justizministerium seinen Vorschlag zurückgezogen. Die Personalie war umstritten. Mehrere SPD-geführte Länder hatten die Nominierung des FDP-Politikers mit der Begründung kritisiert, er sei unzureichend qualifiziert. Generalbundeanwältin Harms geht in den Ruhestand.