Mehrere Städte und Landkreise haben wegen der umstrittenen Neu-Ordnung der Hartz-IV-Jobcenter Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ wollen die 14 Kläger erreichen, dass sie Hartz-IV-Empfänger künftig in Eigenregie betreuen dürfen – ohne Mitwirken der Bundesagentur für Arbeit. Der Bund hatte dies im vergangenen Jahr 69 Kommunen erlaubt, bis 2012 sollen weitere hinzukommen. Die klagenden Städte und Kreise sind aber nicht dabei. Sie werfen der Bundesregierung deshalb Willkür bei der Auswahl vor.

Quelle:MDR