Der Bundesgerichtshof hat Schadensersatzklagen von Anlegern der Pleite-Bank Lehman Brothers abgewiesen.

Die Karlsruher Richter entschieden, die Anleger seien beim Kauf von Zertifikaten nicht unzureichend oder falsch beraten worden. Die beklagte Sparkasse habe ihre Beratungspflichten nicht verletzt. Die Anleger hätten deshalb keinen Anspruch auf Rückzahlung des investierten Geldes. Der Vorsitzende Richter sagte, die nun entschiedenen Fälle hätten eine gewisse Pilotfunktion. Geklagt hatte ein Ehepaar. Das Paar war auch schon vor dem Oberlandesgericht Hamburg gescheitert. Insgesamt sind derzeit allein beim BGH 40 weitere Verfahren anhängig.

Quelle.MDR