Nach einem neuen Urteil dürfen nun auch verbeamtete Lehrer in den Streik treten.

Auch Beamte dürfen streiken, zu diesem Urteil kam das Verwaltungsgericht in Kassel. Von dieser Regel ausgenommen sind hoheitlich tätige Staatsdiener bei der Polizei und den Streitkräften. Erste Warnstreik-Plakate hängen an einem Gymnasium in Leipzig.