Verbraucher, die ihre Lebensversicherung an die Firma Dr. Mayer & Cie GmbH (Nideggen) verkauft haben, fürchten um tausende Euro. In der Regel schlossen sie mit dem Unternehmen einen „Kaufpreisstundungsvertrag“, nach dem ihnen der Rückkaufswert aus ihrer Lebensversicherung nicht auf einen Schlag, sondern verzinst über mehrere Jahre in Raten ausgezahlt werden sollte.

Nun bleiben diese Raten offensichtlich aus und das Unternehmen ist für die Betroffenen nicht mehr erreichbar. Je nachdem, wann die nächste Rate fällig ist, erfahren nach und nach auch immer mehr Sachsen von ihrer Situation. In den letzten 5 Jahren boten immer mehr Firmen Verbrauchern den Aufkauf ihrer Lebens- und Rentenversicherungsverträge an. Dies kann durchaus eine günstige Alternative zur Kündigung der Lebensversicherung sein – wenn der Kaufvertrag entsprechend gestaltet ist. „Wir haben schon frühzeitig darauf hingewiesen, dass Kaufpreisstreckungen – insbesondere mit Blick auf eine mögliche Insolvenz des Anbieters – riskant sind“, sagt Heyer. Hinsichtlich der Dr. Mayer & Cie GmbH gibt es nach telefonischer Auskunft des zuständigen Amtsgerichts Aachen aber keinen aktuellen Insolvenzantrag. Damit können auch keine Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Doch selbst wenn es zu einem Insolvenzverfahren kommt, kann – wie in solchen Fällen generell – wohl nicht mit hohen Rückzahlungsquoten gerechnet werden.
„Zunächst raten wir Betroffenen, die Einhaltung des Vertrages anzumahnen und nach weiterem Ausbleiben der vereinbarten Raten diesen unter Einforderung des Restbetrages nachweisbar zu kündigen“, sagt Heyer. „Im Weiteren kann die Gesellschaft auf Zahlung verklagt werden, wobei die Aussicht auf eine erfolgreiche Vollstreckung ungewiss ist.“ Unabhängig von diesen zivilrechtlichen Aspekten sollen Betroffene bereits Strafanzeige wegen des Verdachts auf Betrug oder auch Insolvenzverschleppung gestellt haben. Auch daran ist weiter zu denken.

Quelle:VBZ