Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Mieter eingeschränkt. Dem Urteil zufolge müssen sie Modernisierungen außerhalb ihrer Wohnung und die damit verbundenen Mieterhöhungen hinnehmen.
Der BGH hatte entschieden, dass Vermieter Modernisierungskosten auch dann auf die Mieter umlegen können, wenn sie die Baumaßnahmen vorher nicht angekündigt hatten (Az. VIII ZR 164/10). Das Gesetz sieht eigentlich eine Pflicht zur Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen vor.Diese Pflicht solle es jedoch dem Mieter nur ermöglichen, sich auf Bauarbeiten einzustellen und gegebenenfalls die Wohnung zu kündigen, so der BGH.