Nicht ohne Geldstrafe.

„Sie ist leicht zu haben“, war der Satz, der zu einer Gerichtsverhandlung plus Geldstrafe führte. Auch übers Internet sind Beleidigungen und Rufmord tabu. Immer öfter müssen sich Gerichte mit Prozessen auseinandersetzen, die zunächst über Social-Network-Plattformen wie Facebook ausgetragen wurden. Das Amtsgericht Frankfurt verurteilte eine Frau, nachdem sie über eine Freundin hergezogen ist, zu einer Geldstrafe von 200 Euro.

Ein Kommentar

  1. Leider sind solche Urteile von einer Milde, die keinen Täter abschrecken können. Mobbing ist in Deutschland schon längst zum Volkssport Nummer 1 geworden.

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