Der Prozess zum tödlichen Bootsunglück 2008 muss neu aufgerollt werden.

Vor mehr als drei Jahren kam ein Junge bei der Leipziger Bootsregatta ums Leben. Der angeklagte Veranstalter wurde 2010 vom Landgericht Leipzig freigesprochen. Das Dresdner Oberlandesgericht hob nun dieses Urteil auf. Das Urteil von 2010 habe nicht ausreichend berücksichtigt, dass der Veranstalter auch für die Sicherheit der Teilnehmer und das Sicherheitskonzept im Umfeld des Rennens verantwortlich ist.