Wer zu schnell und letztlich unnötig einen Anwalt einschaltet, muss nun zahlen.

Ein neues Urteil macht es amtlich. Ist der Anwalt vorzeitig und zudem ohne Grund eingeschaltet, muss die Kosten von nun an selbst tragen. Der Angeklagte wird demnach nur noch zur Kasse gebeten, wenn er auch wirklich Schuld trägt. Ist dies nicht der Fall, zahlt nun der Kläger.