Diese muss dann nach der Entscheidung des Amtsgerichtes Offenbach zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu den Gesellschaften PIM Gold GmbH und Premium Gold Deutschland GmbH nochmals bestätigt werden. Gleiches gilt auch für den derzeitig berufenen vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Metoja.

Der Insolvenzverwalter Dr. Metoja erstellt zurzeit ein Insolvenzgutachten im Auftrag des Amtsgerichtes Offenbach. Auf Basis des Gutachtens entscheidet dann das Amtsgericht Offenbach zu entscheiden, ob das Insolvenzverfahren eröffnet werden kann. Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr geht aber davon aus, dass das Insolvenzverfahren für beider Gesellschaften, der PIM Gold GmbH und Premium Gold Deutschland GmbH eröffnet wird.

Was ist der Gläubigerausschuss?

Der Gläubigerausschuss ist das in der deutschen Insolvenzordnung neben der Gläubigerversammlung vorgesehene Willensbildungsorgan der (Insolvenz-) Gläubiger. Die Aufgaben der Mitglieder des Gläubigerausschusses bestehen in der Unterstützung des Insolvenzverwalters und der Überwachung. Der Insolvenzverwalter ist dem Gläubigerausschuss auskunftspflichtig. Die Bestellung des vorläufigen Gläubigerausschusses kann vom Insolvenzgericht vor der ersten Gläubigerversammlung bestimmt werden.

In der ersten Gläubigerversammlung entscheiden über die Bestellung der Mitglieder des Gläubigerausschusses per Wahl die Mitglieder mit einfacher Mehrheit. Für die Erfüllung der Pflichten aller Beteiligten sind die Mitglieder des Gläubigerausschusses verantwortlich. „Der Gläubigerausschuss steht. Der gerichtliche Beschluss ist erfolgt. Neben Dr. Pforr, der hier als Spezialist durch den Insolvenzverwalter vorgeschlagen und durch das Gericht auch bestätigt wurde, ist Herr Mattil hier mitvertreten, sowie weitere Kollegen und jemand aus der Mitarbeiterszene“, erläutert eine Mitarbeiterin der Pforr Rechtsanwälte und Kollegen.

Im Regelfall ist bei der ersten Gläubigerversammlung die Wahl eine Bestätigung sowohl für den vorläufigen Insolvenzverwalters wie auch die vorläufigen Mitglieder des Gläubigerausschusses. „Eine reine Formsache“, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr. Da in der Interessengemeinschaft IG-PIM Gold bereits jetzt eine Menge Informationen zusammengetragen worden sind, macht es Sinn, dass Dr. Pforr in den vorläufigen Gläubigerausschuss berufen wurde.

Interessengemeinschaft IG-PIM Gold: schneller und gezielter Informationsaustausch  mit konsequenter Handlungsweise

Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr vertritt die Interessengemeinschaft IG-PIM Gold in rechtlichen Fragen. Die Interessengemeinschaft IG PIM Gold wächst stetig und zählt schon über 1.000 Mitglieder. Die Interessengemeinschaft „PIM Gold“ hat durchschlagende Erfolge zu vermelden. Pünktlich mit der Meldung über die Insolvenzanmeldung wird die IG „PIM Gold“ über Newsletter-Funktion und dem für Mitglieder speziellen zugänglichen Informationsbereich auf der Online-Plattform informiert, so ein Sprecher der Interessengemeinschaft. „Das Besondere bei der IG „PIM Gold“ ist, dass sie dank intensiver Vorbereitung tragfähig und kompetent ist. Die Interessengemeinschaft wird direkt anwaltlich vom erfahrenen Rechtsanwalt geleitet und gelenkt. Anwaltliche Kompetenz in der Interessengemeinschaft ist nicht nur hinsichtlich der Interessenlage gebündelt, sondern auch gleich kompetent eingebunden“, erläutert Dr. Thomas Pforr.

Mitglieder der Interessengemeinschaft erhoffen eine zeitnahe Aufklärung, wie es weiter geht, warum der mutmaßliche Betrug stattfinden konnte, wie lange betroffene Anleger um ihr Vermögen bangen müssen, beziehungsweise ob großer Verlust entsteht, weil nur ein Bruchteil zurück zu bekommen ist? Die betroffenen Mitglieder der Interessengemeinschaft erhoffen sich eine konsequente Arbeit zur Aufklärung der Vorgänge durch Dr. Pforr als Mitglied im Gläubigerausschuss.

Pforr Rechtsanwälte und Kollegen Partnerschaftgesellschaft mbB beraten und vertreten Mandanten zu allen Rechtsfragen im privaten und gewerblichen Bereich gemäß unseren Tätigkeitsschwerpunkten. Hierbei ist unter anderem durch Konzentration der einzelnen Anwälte auf Tätigkeitsschwerpunkte fallspezifische Spezialisierung gegeben. Weitere Informationen unter: https://www.rechtsanwaltskanzlei-pforr.de

Pforr Rechtsanwälte & Kollegen
Partnerschaftsgesellschaft mbB
Langenfelder Straße 14, 36433 Bad Salzungen

Tel.: 03695 606250, Fax.: 03695 628267
E-Mail: sekretariat@rechtsanwaltskanzlei-pforr.de

PRESSEKONTAKT

Opus Bonum GmbH
Presse-Service

Jordanstraße 12
04177 Leipzig

Website: opus-bonum.de
E-Mail : presse@opus-bonum.de
Telefon: 0700 678 726 68
Telefax: 0700 678 726 68-1