Kaum hat sich Rechtsanwalt Olaf Tank aus dem Abzocker-Geschäft im Internet verabschiedet, da meldet die Polizei Osnabrück schon einen Nachfolger: Die Firma „Aninos –Anwaltsinkasso Osnabrück“ hat in der vergangenen Woche Forderungsschreiben in Höhe von 141 Euro an Internetnutzer verschickt.

Es ist die alte Leier: Herr oder Frau XYZ soll ein Internetportal genutzt und trotz mehrfacher Mahnung nicht gezahlt haben. Dabei bietet die Seite Programme zum Runterladen an, die ohnehin kostenlos sind.

Der 36-jährige Osnabrücker Anwalt, den die Osnabrücker Polizei als Tank-Nachfolger handelt, sagt jedoch: „Ich kenne Herrn Tank persönlich nicht. Ich habe diesbezüglich auch keine Nachfolge der Kanzlei angetreten oder Mandate von der Kanzlei Olaf Tank übernommen.“ Und ergänzt: „Ich bin kein Geldeintreiber, sondern Rechtsanwalt.“

Im der Polizei vorliegenden Schreiben wird das Internetportal „top-of-software.de“ genannt. Wer sich schon einmal mit Olaf Tank beschäftigt hat, wird auch über diesen Namen schon einmal gestolpert sein. Denn „top-of-software.de“ galt als Abzockfalle der „Antassia GmbH“, für die Olaf Tank das Geld eintrieb. Doch der 36-jährige Rechtsanwalt von „Aninos“ betont, er vertrete nicht die Interessen der Betreiberin der Seite „top-of-software.de“. Allerdings seien entsprechende Forderungen an seine Mandantin, die „Tropmi Payment GmbH“, abgetreten worden. Dem Mahnschreiben, auf das sich die Polizei stützt, liegt jedoch ein angeblich rechtswirksamer Vertrag mit „top-of-software.de“ zugrunde. Dass es sich hier um eine Abzock-Seite handelt, bestreitet der Anwalt. „Meines Erachtens wird nicht versucht, einen kostenlosen Dienst vorzuspiegeln. Bis man als nicht registrierter Nutzer tatsächlich zur Anmeldemaske gelangt, hat man insgesamt mindestens sechs Hinweise auf die Kostenpflicht, teilweise in Fettdruck, passiert“, so der Anwalt.

Und doch warnt die Verbraucherzentrale vor dieser Seite und bietet auf ihrer Homepage (www.verbraucherzentrale-niedersachsen. de) unter dem Stichwort Telekommunikation Hilfe für Internetnutzer an, die in die Falle getappt sind. Auch der Polizei Osnabrück liegen bereits mehrere Strafanzeigen wegen Verdachts des Betruges vor.

Diese Masche erinnert an den früheren Osnabrücker Anwalt Olaf Tank. Er schickte seinen Opfern Mahnschreiben und schüchterte sie mit der Androhung von Klage, Vollstreckung und Gerichtsvollzieher ein. Sogar die Pfändung von Bankguthaben, Arbeitslosengeld oder Rente stellte Tank seinen Opfern in Aussicht.

Durchgekommen wäre er damit nicht, zumindest nicht auf dem Rechtsweg. Wenn Gerichte über einen Vollstreckungsantrag zu entscheiden hatten, urteilten sie stets, dass Abofallen keine Zahlungspflicht begründeten.

Sicher ist aber auch, dass sich ein nicht unerheblicher Teil der Angeschriebenen von der Einschüchterung beeindrucken ließ und zähneknirschend zahlte. So bescherten viele Tausend verunsicherte Internet-User den Abzockern ein lukratives Geschäft. Als die Öffentlichkeit 2007 von den kriminellen Aktivitäten erfuhr, konnten Olaf Tank und seine Auftraggeber noch munter weiter-machen.

Doch die Luft wurde langsam dünner für die Abofallen-Mafia und ihren Geldeintreiber. Tank erhielt Strafanzeigen aus ganz Deutschland. Bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück gingen 3926 Anzeigen ein. Nach Auskunft von Pressesprecher Alexander Retemeyer wurden sie inzwischen an die Staatsanwaltschaften in Darmstadt und Mannheim abgegeben. Dort sitzen die obskuren Firmen, die Tank vertreten hatte.

Ein wichtiges Werkzeug wurde dem Osnabrücker Anwalt aber schon aus der Hand genommen, als sich die Sparkasse weigerte, für ihn ein Girokonto einzurichten. Tank zog vor Gericht – und verlor.

Eine weitere Abfuhr bekam der Geldeintreiber, als ihn das Amtsgericht Osnabrück zur Zahlung von 40 Euro Schadenersatz an einen Internetnutzer verurteilte. Tank hatte von ihm Geld gefordert – allerdings in betrügerischer Absicht, wie das Gericht in der Urteilsbegründung klipp und klar feststellte.

Aufsehen erregte der Abzocker-Anwalt aber auch mit einem offensichtlichen Hang zur Selbstironie. Vor einem Jahr wurde bekannt, dass er seinen aufgemotzten Mercedes mit einem skurril erscheinenden Schriftzug versehen hatte: „Verbrechen lohnt sich doch!“

Ende 2010 kündigte Olaf Tank an, dass er sich aus dem Geschäft zurückziehen wolle. Inzwischen ist das Büro im Gewerbegebiet Hellern geschlossen.

Weitere Geschädigte werden gebeten, sich unter 0541/ 327-3303 zu melden.