Diese Frage haben uns einige User gestellt.

Zugegeben die Webseite des Rechtsanwaltes Melchior aus Wismar ist nicht gerade der Hit, aber sie erfüllt für ihn sicherlich ihren Zweck.Mehr als neue Mandanten damit gewinnen wird Herr Melchior sicherlich auch nicht wollen.

Nun, auch ein Anwalt muss von irgendwas leben, genau wie Sie ich oder jeder Andere auf dieser Welt. Ob jede Art der „Werbung“ zu der Seriosität eines Anwaltes passt, nun die Frage muss sich jeder Anwalt selber stellen.

Feststellen kann man auch, daß Herr Melchior ein „sagen wir mal eindeutiges Feindbild“ hat, daß Unternehmen Atlantic Lux.Wir gehören sicherlich nicht zu den Fans von Atlantic Lux, aber es ist schon auffällig wie hier mit dem Thema umgegangen wird. Was uns fehlt ist eine detaillierte, nicht nur juristische, Einschätzung des Produktes überhaupt.Hierzu sollte man aus unserer Sicht nicht nur den Juristen als Experten sehen, sondern natürlich auch eine Person die sich mit mit dem Produkt auskennt. Man muss aber auch solche Produkte dann immer mit Produkten vergleichen die sonst so auf dem Markt sind.

Wir halten Nettopolicen für keinen schlechten Weg der Transparenz, denn Versicherungen gehen mit Kosten eher „nicht besonders Transparent“ um. Grundsätzlich muss man aber immer die Frage stellen „wie viele Idioten und Unwissende-Verzeihung“ gibt es eigentlich in Deutschland?Wieviele Menschen mit „partieller Alzheimer“ müssen wir haben, denn merkwürdiger Weise soll beim Anwalt (nicht nur bei Herrn Melchior) immer der Vermittler, oder der Initiator Schuld sein.Warum eigentlich?

Nun, viele Anwälte haben sicherlich „Angst“ davor sich mit dem Initiator direkt anzulegen, da ist der Vermittler schon eher ein „williges Opfer“, denn der kann sich oft nicht eine „Herrschaar von Anwälten“ leisten.Grundsätzlich haben wir immer Bedenken gegnüber Anwälten die in Ihrem Aussenauftritt so für sich „Reklame“ machen wie Herr Melchior aus Wismar. Können mag er sicherlich durchaus was.

Ein Kommentar

  1. Hallo zurück,

    vielen Dank zunächst für das versteckte Kompliment am Ende des Beitrags. Ansonsten kann hier einiges nicht unwidersprochen bleiben:

    Vorab: Mein Blog enthält (per 18.o8.2011) insgesamt 2.460 Beiträge. Hiervon betreffen (derzeit) 80 mehr oder weniger Atlanticlux, also ca. 3,25 % aller Beiträge. Schon dadurch wird deutlich, dass das Blog durchaus andere Hintergründe hat als nur „neue Mandanten damit gewinnen“.

    Und „eindeutiges Feindbild“ Atlanticlux? Nö! Genau genommen, geht es gar nicht um diese Versicherung als solche, sondern um deren Vertriebsstruktur in Deutschland und deren Hintergründe. Daher gibt es auch keine „detaillierte, nicht nur juristische, Einschätzung des Produktes überhaupt“: Wie mehrfach ausgedrückt, beschäftige ich mit dem Versicherungsprodukt als solchem bewusst nicht, nicht zuletzt auch daran, weil neutrale Informationen über die Qualität nur schwer zu beschaffen sind. Mir vorliegende Abrechnungen der Atlanticlux lassen allerdings Zweifel aufkommen.

    Nettopolicen mögen tatsächlich „kein schlechter Weg der Transparenz“ sein – wenn man denn den Kunden klar verdeutlicht, welche doch erheblichen Kosten sie sich (grundsätzlich unabänderlich) aufhalsen – und dass in den ersten fünf Jahren der überwiegende Anteil ihrer Zahlungen für Vermittlungsgebühren verbraucht wird und eben nicht in die Lebensversicherung fließt (und erst recht nicht steuerlich absetzbar ist, was immer gern noch behauptet und erst recht nicht korrigiert wird). Solche Aufklärung findet nach meiner Erfahrung aber oft nicht statt.

    Zugegeben: Wer eine Vermittlungsgebührenvereinbarung wirklich durchliest, kann die auf ihn zukommenden Kosten erkennen. Wer allerdings die Verkaufspraxis kennt, weiß aber auch, dass ein Kunde, der zur Unterschrift bereit ist, eben das nicht tut. Zudem sollte man erheblichen die Unterschiede zwischen objektiver Honorarberatung per Stundenhonorar und Vermittlungsgebühren als vier- gelegentlich auch fünfstelliger Festpreis nicht vergessen: Für i.d.R. maximal zwei Stunden „Beratung“, fast immer nur bezogen auf ein einziges Produkt, dazu noch unter ausdrücklichem Ausschluss weiterer Betreuungs- und Beratungsleistung mehrere tausend Euro, fürwahr ein fürstlicher Stundenlohn, oder?

    Seien sie getrost: So weit ist es mit der „Reklame“ in meinem Blog nicht her – auch wenn diese zugegebenermaßen ein nicht unwillkommener Nebeneffekt ist. Tatsache ist + bleibt, dass Nettopolicen nebst Vermittlungsgebührenvereinbarung ein (selbst in Branchenkreisen) weitgehend unbekanntes Nischenprodukt sind, wo ein bisschen Aufklärung sicherlich nicht schaden kann.

    Und schließlich: Der Vermittler als „williges Opfer“ ist schlicht falsch. Gegner in den Prozessen zu dieser Thematik ist eben gerade nicht der Vermittler, sondern der Strukturvertrieb, dem er angehört,(e), dieser wiederum vertreten durch einige ganz wenige Anwaltskanzleien, welche diese Verfahren offensichtlich schwerpunktmäßig betrieben. Allerdings kann der Vermittler aus einem anderen Grunde zum Opfer werden. Näheres dazu habe ich bereits geschrieben.

Comments are closed.