Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen haben die Überprüfung der Daten der bislang steuerlich schon erfassten Ruheständler für die Rentenbezüge vergangener Jahre abgeschlossen. Sie startet nun mit der Auswertung der Rentendaten der Rentnerinnen und Rentner, die bisher bei den Finanzämtern noch nicht geführt werden.