Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie der „Rosenberg & Söhne GmbH“ keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften erteilt hat. Ein Unternehmen dieses Namens untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die „Rosenberg & Söhne GmbH“ bot (zumindest) bis Januar 2011 auf ihrer Webseite verschiedene Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäfte an. Als Anschrift war eine Adresse in München angegeben. Die „Rosenberg & Söhne GmbH“ warb damit, über eine „20-jährige Tradition als Privatbank“ zu verfügen.Das Unternehmen darf sich mangels schriftlicher Erlaubnis der BaFin jedoch weder als „Privatbank“ bezeichnen noch die angebotenen Geschäfte durchführen.

Quelle:BaFin