Ab jetzt muss der Endpreis für Reisen auf den ersten Blick erkennbar sein.

Was auf den ersten Blick ein Schnäppchen zu sein scheint, entpuppt sich oft als fiese Verkaufsmasche. Zu dem Niedrigpreis kommen oft noch Service- und Zusatzleistungen, die der Verbraucher eigentlich gar nicht haben wollte. Reisende müssen von nun an bei der Buchung auf Reise-Portalen im Internet auf den ersten Blick den kompletten Flugpreis einschließlich aller Nebenkosten erkennen können. Dies entschied ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Besonderen Reisefrust verursachte die Unistergruppe „fluege.de“, gegen die sich die Bad Homburger Wettbewerbszentrale endlich durchsetzen konnte.