Mit einer Anklage wegen Lärmbelästigung durch zu laute Sexgeräusche musste sich das Amtsgericht Wennigsen in der Nähe von Hannover beschäftigen.

In einem minuziösen Lärmprotokoll hatte die Klägerin aufgeführt, wann das Paar in der Etage unter ihr sich miteinander vergnügte. Schreie, Stöhnen, aber auch Türenknallen und Trampeln wurden erfasst.Na eben deutsche Gründlichkeit.So lieben wir das!