Steuerberater sind Alleskönner. ……

Sie wissen, wie man eine Steuererklärung ausfüllt, können es mit dem Finanzamt aufnehmen und nebenbei auch noch als Vorstand von Banken arbeiten. Letzteres wurde einem Mann aus Niedersachsen aber zum Verhängnis. Er arbeitete als Bankvorstand und wollte die Zulassung als Steuerberater obendrauf. Damit scheiterte er in allen Instanzen bis rauf zum Bundesfinanzhof (BFH): Die Tätigkeit eines Bankvorstands sei gewerblich und nicht mit dem Dasein als Steuerberater vereinbar, Interessenkollisionen könnten nicht ausgeschlossen werden.