Wegen der unzulässigen Weitergabe von Kontodaten hat der oberste Datenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen Ulrich Lepper eine Geldstrafe von 60.000 Euro gegen den Zahlungsabwickler Easycash verhängt.

Easycash habe einem Schwesterunternehmen Angaben über Kontonummer, Bankleitzahl sowie Ort, Zeitpunkt und Höhe von Zahlungsvorgängen übermittelt, teilte Lepper heute in Düsseldorf mit.Das Unternehmen sei kooperativ und habe das Bußgeld bereits gezahlt. Die Weitergabe von Kontenverbindungsdaten an Dritte sei eingestellt worden.