Ist dabei ein Teil was Sie benötigen, wenn Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten wollen. Erstellt wird das Pflegegutachetn eigentlich immer vom medizinischen Dienst der Krankenkasse, dies im Auftrag der gesetzlichen Pflegeversicherung. Aber aufgepasst, der MDK-so gut er seinen Job auch macht- begutachtet immer im Sinne der Pflegeversicherung. Das mussArtikel lesen

Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig widerkehrenden Verrichtungen im Ablauf des Lebens auf Dauer, vorrausichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichen Umfang oder höheren Maße der Hilfe bedürfen.Artikel lesen