Bei der Pflege durch einen Pflegedienst sollte eine Dokumentation ordnungsgemäß geführt werden, welche bei der Prüfung der Pflegebedürftigkeit als Pflegetagebuch vom MDK heran gezogen wird. Der MDK verlangt von privat pflegenden Personen, dass sie ein Pflegetagebuch führen mögen und dieses bei der MDK-Begutachtung vorlegen sollen. Wir können Ihnen bei derArtikel lesen

Das bieten wir Ihnen,Marlies Jänisch und Sylvia Grünert. Um eine Pflegestufe, und damit eine Leistung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten, bedarf es einer Begutachtung durch einen Pflegesachverständigen. Üblicherweise geschieht das durch den MDK-Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Aber hier ist Achtung geboten, denn die Gutachter des MDK beguatchten natürlich, mitArtikel lesen