Seit dem 14. Juni ist es amtlich: Der in der Vergangenheit ins Straucheln geratene Energieanbieter Teldafax hat beim Amtsgericht Bonn Antrag auf Insolvenz gestellt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gibt Hinweise und schaltet eine InfoHotline für betroffene Kunden.

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wird nun Strom oder Gas abgestellt?
Zuerst einmal gilt für die etwa 700.000 Kunden des Unternehmens: Keine Panik! Die Strom- und Gasversorgung läuft weiter, niemand muss befürchten, dass nun beim ihm zu Hause das Licht ausgeht. Denn für den insolventen Energielieferanten müssen die lokalen Grundversorger einspringen und nahtlos weiter Strom und Gas liefern.

Insolvenzverfahren

Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab?
Grundsätzlich teilt sich ein Insolvenzverfahren in zwei Stufen:

a) Nach Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt (aktuelle Situation). Dieser sammelt zunächst Informationen, überprüft die ausstehenden Forderungen des Unternehmens und wägt diese gegenüber den noch bestehenden Forderungen gegen das Unternehmen ab.
Erst dann wird entschieden, ob überhaupt ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.

b) Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, sollten Betroffene die entsprechenden Formulare zur Anmeldung Ihrer Forderungen beim Insolvenzverwalter anfordern und einreichen (Insolvenztabelle).

Was bedeutet der Antrag auf Insolvenzverfahren konkret für TelDaFax-Kunden?
Nur der Antrag hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf den bestehenden Vertrag, dieser endet jetzt auf keinen Fall automatisch (siehe Kündigungsmöglichkeiten).

Was passiert, wenn das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird?
Der Insolvenzverwalter wird dann entscheiden, ob die laufenden Verträge erfüllt werden oder nicht. Wir empfehlen betroffenen Verbrauchern daher, sich nach Eröffnung des Verfahrens direkt an den Insolvenzverwalter zu wenden, Forderungen anzumelden und eine Erklärung anzufordern, ob er den Vertrag erfüllen wird oder nicht. Die Anfrage sollte schriftlich und mit Fristsetzung (14 Tage) erfolgen.

Kündigungsmöglichkeiten

Kann aufgrund des Insolvenzantrags sofort aus dem Vertrag ausgestiegen werden?
Nein, denn ein vorzeitiger Ausstieg aus dem bestehenden Vertrag ist nur dann möglich, wenn TelDaFax seiner Vertragspflicht – Strom und Gas zu liefern – nicht mehr nachkommt. Liefert TelDaFax weiterhin, besteht der Vertrag fort und es gibt kein Sonderkündigungsrecht. Dies bedeutet auch, dass entstandene Forderungen gezahlt werden müssen.

Der örtliche Grundversorger hat TelDaFax bereits den Netzzugang gesperrt – was bedeutet das für betroffene Kunden?
Der Grundversorgungsvertrag ist ein unbefristeter Vertrag den man grundsätzlich monatsweise kündigen kann. Betroffene Verbraucher sollten sich demzufolge einen neuen, kostengünstigeren Anbieter – jedoch möglichst ohne Vorkasse – suchen.

Wie können Verbraucher erfahren, von wem Sie aktuell beliefert werden?
Betroffene können sich bei ihrem lokalen Grundversorger erkundigen, von wem sie beliefert werden. Grundsätzlich informiert der Netzbetreiber Kunden, wenn sie nicht mehr vom eigentlichen Vertragspartner versorgt werden und in die Grundversorgung übernommen werden. Wer seinen lokalen Grundversorger nicht kennt, kann diesen beispielsweise beim Rathaus erfragen.
Spätestens mit Erhalt dieser Information sollte man den Zählerstand ablesen und den Vertrag mit Teldafax kündigen. Die Kündigung sollte per Übergabeeinschreiben oder Einschreiben mit Rückschein versandt werden.

Sonderkündigungsrecht
Kunden, die nicht mehr von TelDaFax, sondern von dem lokalen Grundversorger beliefert werden (siehe oben), können ihren Vertrag mit TelDaFax kündigen. Für diesen Fall können Sie unseren Musterbrief verwenden.

Zahlungen

Grundsätzlich gilt: Da der Vertrag nicht automatisch endet, müssen die von TelDaFax erbrachten Leistungen weiterhin bezahlt werden.

Was ist zu tun, wenn bereits per Vorkasse oder Überweisung bezahlt wurde?
So lange TelDaFax noch liefert, sollte der Vertrag nicht vorschnell gekündigt werden, da das im Voraus gezahlte Geld dann eventuell verloren ist.
Wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird und der Insolvenzverwalter versucht, die Verträge zu erfüllen, wäre die Vorkasse voraussichtlich nicht verloren.
Wenn nach Eröffnung des Verfahrens keine Belieferung mehr erfolgt, sollten die offenen Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden (Insolvenztabelle).

Wenn Geld per Überweisung an TelDaFax gezahlt wurde bleibt ebenfalls nur die Möglichkeit, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Es wurde eine Einzugsermächtigung erteilt – was ist zu tun?
Diese sollte auf jeden Fall widerrufen werden. Anschließend sollte der Zählerstand genau abgelesen und die tatsächlich verbrauchte Energiemenge bezahlt werden. Wurde bereits Geld abgebucht, kann man dieser Abbuchung widersprechen und das gezahlte Geld zurückholen lassen. Die Frist für die Rückbuchung beträgt 6 Wochen nach Rechnungsabschluss der Bank.