Wenn es durch einen Todesfall an Bord zu Verspätungen kommt, haben die anderen Passagiere kein Anrecht auf Entschädigung.

Ist das Flugzeug zu spät, erhalten die Passagiere eine Ausgleichsentschädigung, das ist allgemein bekannt. Allerdings gilt diese Regelung nicht, wenn die Verspätung durch einen Todesfall im Flugzeug ausgelöst wurde. Tatsächlich hatten Fluggäste nach einem kürzlichen Fall eine Entschädigung eingefordert. Doch ließ sich nur sehr schwer die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter für diesen „Zwischenfall“ verantwortlich machen. Das Amtsgericht Frankfurt wies die Anklage als unbegründet hab. Wer hätte das gedacht?