Wegen des Todes von drei deutschen Berufsschülern während eines Hotelaufenthaltes in Antalya im März 2009 sind die beiden Brüder Cengiz und Halil E., die Hauptangeklagten, in der Türkei zu Gefängnisstrafen von jeweils 60 Jahren verurteilt worden.

Zwei Mitangeklagte erhielten jeweils fünf Jahre Haft. Freispruch gab es für neun weitere Angeklagte. Das Verfahren dauerte insgesamt zwei Jahre. Der Urteilsspruch geht nach seinen Worten nun zum obersten Berufungsgericht der Türkei.
Im März 2009 hatte eine Berufsschulklasse aus Lübeck Urlaub im Anatolia Beach Hotel in Kemer gemacht. Dort kauften sie unwissentlich illegal hergestellten Wodka, der hohe Anteile des giftigen Stoffes Methanol enthielt. Ein Schüler starb noch im Hotel, zwei weitere wenig später im Krankenhaus. Vier weitere Schüler mussten mit Vergiftungserscheinungen im Krankenhaus behandelt werden.