Die Haftverschonung für einen Berliner U-Bahn-Schläger stößt auf Unverständnis. Der Staatsanwalt verteidigt die Entscheidung.

Der Täter habe nicht heimtückisch gehandelt.Heimtückisch haben sie vielleicht nicht gehandelt, aber menschenverachtend und den Tod eines Menschen in kauf nehmend.Das sollte für eine Haftanordnung reichen.