Typisch für unser Rechtssystem. Die Arbeitslosen werden „abgezockt“ und die Täter dürfen auf „freiem Fuß“ bleiben und einfach weitermachen.
Diese Entscheidung gab der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) in Leipzig gestern bekannt. Wegen „progressiver Kundenwerbung“ waren Jana H. zu 18 Monaten und Ivonne K. zu neun Monaten Knast verurteilt worden. Der BGH setzte die Haftstrafen nun zur Bewährung aus, weil die beiden – wie sieben weitere Komplizen – bisher nicht vorbestraft waren.Jana H. als Chefin und Ivonne K. als Managerin der Firma „Produkt-Promotion-Vertrieb“ (PPV) hatten Arbeitslose mit Nebenjobs geködert – und ihnen 3200 Euro teure „Motivationsseminare“ aufgeschwatzt. Die Teilnehmer sollten dann weitere Interessenten für die Seminare anlocken. Laut BGH buchten 3959 Personen ein Seminar. PPV kassierte insgesamt über 12 Mio. Euro.Wie man hört sollen die Damen schon weitermachen………..so besagen Gerüchte.