Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Wertpapiergeschäfte mit diesem Anbieter.

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 1. März 2011 teilt die FMA daher mit, dass die

Unique Asset LLC, Hong Kong Exchanges and Clearing Limited
mit angeblichem Geschäftssitz in
11/F One International Finance Centre
1 Harbour View Street
Central, Hong Kong
Tel.: + 49 9113084490999
www.uasst.com
info(at)u-asset.com, office(at)u-asset.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Dem Anbieter ist daher die Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007) nicht gestattet.

4 Kommentare

  1. Vorsicht!
    Warnung vor Geschäften mit Unique Asset LLC

    Für einen angebotenen Aktienumtausch -Regal Recources in Bank of America Aktien- haben ein Herrn De Marco und Herr Kanzler dieser Firma als Provision von mir 5.800 € erhalten. Jetzt sind die beiden Herren nicht mehr erreichbar und das Geld ist somit weg.

  2. Dementi meines Berichtes
    Warnung vor Geschäften mit Unique Asset LLC

    Hiermit dementiere ich meinen Bericht über Unique Asset LLC, denn heute haben sich die beiden Herren, Herr Kanzler und Herr De Marco nach 3 Wochen wieder bei mir gemeldet und haben mir versichert, mir wenigstens die geleistete Provision in Höhe von 5.800€ zurückzuzahlen. Scheinbar war ich etwas zu ungeduldig und voreilig mit meinen Äußerungen.

  3. Neue Infos zu: Warnung vor Geschäften mit Unique Asset LLC
    Richtigstellung bzgl. Rückzahlung

    Von der Provision oder Umwandlungskosten in Höhe von 5.800 € wurden lediglich 3.400 € zurückbezahlt. Die Restsumme von 2.400 € wird einbehalten. Dies entspricht nicht den getroffenen Abmachungen und seriösen Geschäftspraktiken.

  4. Warnung vor Geschäften mit Unique Asset LLC

    „Viel Versprechen – aber nichts davon Einhalten“
    So lautet die Devise einzelner U-Asset LLC – Finanzberater!

    Mehrmals bestätigt von Herrn De Marco und Herrn Kanzler der U-Asset LLC, dass die Provision für Umwandlungs- und Transferkosten von 5.810 € bei Nicht-Zustandekommen des Aktientausch-Geschäftes in vollem Umfang zurückbezahlt werden, entspricht wie so oft nicht der Wahrheit.

    Rückerstattet wurden nur 3.400 €. Der Restbetrag von 2.410 € beinhalte den Kostenaufwand des Clearing-Hauses für Kosten jenen Geschäftes, welches nicht zu Stande kam.
    Hätte es diese Zusicherung als Sicherheit nicht gegeben, so wäre dieses Geschäft von vorne herein für mich unakzeptabel gewesen.

    Wo bleibt jetzt denn die verantwortungsvolle Verpflichtung gegenüber der Zielsetzung des Kunden. Wo ist das Ziel, wohl nicht in anhaltenden Verlustgeschäften. Hier zeigt sich das wahre Profil der verantwortlichen Herren, in dem ein gegebenes Wort wertlos ist.

    Fazit: Aussagen und Glaubwürdigkeit der o.g. Berater von U-Asset LLC sind somit alles andere als mit dem Prädikat vertrauenswürdig einzustufen. Selbst schriftlich fixierte Abmachungen wurden nicht eingehalten!
    Ganz einfach und ohne Dramatik wäre das Problem mit der Zahlung der Restsumme von 2.410 € zu lösen gewesen.

    Als Resultat einjähriger Anlage-Beratung steht ein Gesamtverlust von 26.000 € zu Buche. Zur Erwirtschaftung eines solchen Defizits benötigt man wirklich keine Finanzberater, denn dieses Ergebnis schafft jeder locker auch alleine!

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