Nebenverdienst mit wenig Aufwand – so ködern Kriminelle gezielt per E-Mail oder auf Internetseiten Bankkunden, um sie für eine scheinbar rentable Tätigkeit als so genannte „Finanzagenten“, „Warenagenten“ oder „Kontovermieter“ zu gewinnen.

Diese sollen lediglich Zahlungen Dritter auf ihr Konto entgegennehmen und das Geld per Bargeldversand an eine Person ins Ausland überweisen. Dafür winkt eine Provision, die vom Überweisungsbetrag abgezogen wird. Doch Vorsicht: Die auf das Konto des „Finanzagenten“ eingehenden Beträge stammen meist von Personen, die selbst Opfer betrügerischer Handlungen geworden sind. Die Kriminellen erlangen illegal Zugriff auf das Online-Konto eines ahnungslosen Dritten und transferieren von dort aus die Gelder. Was viele nicht wissen: Wer als „Finanzagent“ agiert und die rechtswidrig erlangten Gelder an Komplizen ins Ausland überweist, macht sich zum Mittäter. So setzt er sich der Gefahr aus, wegen Beihilfe zum Betrug oder zur Geldwäsche zivilrechtlich belangt zu werden.

Die Methoden der Kriminellen, anhnungslose Bürger als „Finanzagenten“ anzuwerben, werden immer gerissener. Beispiel: Es geht eine Gutschrift auf ein ausspioniertes deutsches Konto ein. Ein Geschäftsmann meldet sich bei dem Kontoinhaber und erbittet den versehentlich überwiesenen Betrag zurück, wobei der als „Finanzagent“ Missbrauchte für seine „Bemühungen“ einen kleinen Teil des Geldes behalten darf. Die Rücküberweisung soll jedoch nicht auf das Ursprungskonto erfolgen, sondern meistens bar ins Ausland transferiert werden.

Damit man sich vor derartigen kriminellen Tricks schützen kann, hat der Bankenverband Informationen und Tipps im neuen Faltblatt „Tätigkeit als Finanzagent? Lukrative Jobangebote – mit Vorsicht zu genießen!“ zusammengestellt. Bankkunden sollten insbesondere folgende Hinweise beachten:

Prüfen Sie kritisch alle Angebote, bei denen das eigene Konto zur Abwicklung von Zahlungen für Firmen oder Personen – insbesondere im Ausland – zur Verfügung gestellt werden soll.
Bei unerwarteten Gutschriften auf das eigene Konto empfiehlt es sich mit seinem Kreditinstitut Kontakt aufzunehmen.
Etwaige Rückbuchungen sollten grundsätzlich nur auf das jeweilige Ursprungskonto der Buchung vorgenommen werden.
Geschädigte Kontoinhaber sollten Strafanzeige erstatten.

Quelle:BdB