Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sieht keine Anhaltspunkte für eine Verfassungswidrigkeit der sogenannten Vätermonate beim Elterngeld. Das geht aus einer Entscheidung vom Mittwoch hervor, in der eine Vorlage des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen für unzulässig erklärt wurde.