Das Landgericht Düsseldorf hat heute den Geltungsbereich des Vertriebsverbots für Samsungs iPad-Konkurrenten Galaxy Tab 10.1 auf das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland eingeschränkt.

Die südkoreanische Muttergesellschaft könne damit das Gerät in der EU wieder ausliefern, in Deutschland jedoch nicht, so der Sprecher des Gerichts. Damit sind die Nacbarländer Deutschlands nicht vom Lieferstopp betroffen. Das gilt zumindest bis zur mündlichen Verhandlung am 25. AugustEs gebe Zweifel bezüglich der Zuständigkeit nationaler Gerichte für Rechtsstreitigkeiten, die auch Muttergesellschaften internationaler Konzerne betreffen. Diese Zweifel hätten die Anwälte von Samsung gegenüber dem Gericht geltend gemacht, so der Sprecher.