Sehr rege beteiligen sich User derzeit zum Thema DFI Holding AG.Wir wollen hier gerne nochmals erläutern „was passiert ist“.

Die DFI Holding AG kauft Lebensversicherungen auf wie viele andere Unternehmen auch.Der Unterschied zu den meisten anderen Aufkäufern liegt erstmal darin, daß die DFI ihren eigentlichen Firmensitz in der Schweiz hat, was rechtlcih- in einem möglichen Streitfall wie jetzt- zu Komplikationen führen kann. Die DFI Holding AG hat sich bei ihrer Darstellung unserer Meinung nach „des unaluteren Wettbewerbs schuldig gemacht“,denn sie hat den Kunden möglicherweise suggeriert, das man unter dem Haftungsdach einer Bank arbeiten würde. Möglicherweise hat das den einen oder anderen Kunden davon überzeugt seinen Vertrag an das Unternehmen zu verkaufen.Betroffene können unserer Meinung nach nun die Rückabwicklung der verkauften Verträge verlangen, wenn die Entscheidung zum Verkaufs des Vertrages auf Grund dieses „Bankhaftungsdaches“ erfolgt ist.Hierzu sollten sie aufjedenfall anwaltschaftlichen Rat in Anspruch nehmen.

Was die DFI Holding AG damit bewzeckt hat, außer einem Wettbewerbsvorteil zu schaffen, ist für uns nicht erkennbar. Das eine Lebensversicherung keine wirtschaftliche Anlage mehr ist sagen sogar die Verbraucherzentralen.Hier das normale „Ankaufsmodell“ anzubieten wäre sicherlich besser und jetzt nicht mit soviel Ärger verbunden gewesen.Das Geschäftsmodel (LV Ankauf) ist ja von der BaFin nicht verboten worden, zumindest ist das aus der BaFin Veröffentlichung nicht erlennbar.

Sind Sie trotzdem der Meinung dem Unternehmen auch weiterhin Vertrauen zu können dann lassen sie die Verträge bestehen, ansonsten ab zum Anwalt.

4 Kommentare

  1. Diese Firma schein mehr als unseriös zu sein.

    Selbst habe ich Erfahrungen mit den Inhabern bereits gesammelt.

    Der Chef des Mutterkonzerns in der Schweiz hatte vorher bereits bei anderne Firmen solche Geschäfte gemacht und galt nie als vertrauenswürdig. Frau O. war auch dabei. Sie machte immer was er für richtig hielt.

    Er ist ein großer Redner mehr nicht dahinter.

    Er bat auch schon mal supersichere Sachen an ohne zu sagen dass es riskante Beteiligungen an Ausländischen Unternehmen waren.

    Aus unbestätigter Quelle hörte ich er sei in U-Haft. Sicherlich nicht ohne Grund.

    Das GEschäft des Verkaufs von LV ist nicht falsch aber nicht in jedem Falle lohnend. Steht eine LV kurz vor dem Ende, was soll mir dann den Verlust noch reinholen?

    Wie gesagt ich habe diese Leute als wenig seiös erlebt.

    Sie warben auch mal für den Premiummarkt. Anlage im Premiummarkt den es so gar nicht gibt, zumindest nicht für private Anleger. DAs ist jetz ca. 3-4 Jahre her…also alles gute alte Bekannte.

  2. am 28.und 29.mai 2011 wurde von der polizei und staatsanwaltschaf darmstadt durchsucht und dichtgemacht.der wie er sich nennt verwaltungsratspräsident mario l. ist der polizei wegen betruges bereits seit 2008 bekann.also finger weg von allem was dieser mann anbietet

  3. Meine Lebensversicherung war schnell verkauft. Die ersten beiden Raten kahmen pünktlich per Dauerauftrag. Nun warte ich aud die dritte von 47 und bei DFI geht niemand mehr ans Telefon.

  4. DFI Holding AG: BAFIN weist auf fehlende Lizenz hin – Hinweise auf unerlaubte Einlagengeschäfte

    Berlin, 13.05.2011

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist in einer Mitteilung vom 24.02.2011 darauf hin, dass sie der „Diamond Finance Invest Holding AG“ (DFI Holding AG), Darmstadt, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften erteilt hat. Das Geschäftsmodell der DFI Holding AG sieht nach eigenen Angaben auf der Homepage DFI.AG vor, Versicherungen mit langer Laufzeit – wie etwa eine Lebensversicherung – aufzukaufen. Bei Ablösung durch die Diamond Finance Invest garantiere diese dem Verbraucher dabei das Doppelte des Rückkaufwertes.

    Damit liegt nach Meinung von Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke aus Berlin ein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft, nämlich ein Einlagengeschäft vor. Und genau diese Erlaubnis fehlt der DFI Holding AG, wie sich der Mitteilung der BAFIN entnehmen lässt. Damit reiht sich die DFI Holding AG in eine längere Reihe von Unternehmen ein, vor denen die BAFIN bereits seit September 2009 warnt und deren Geschäfte sie untersagt und rückabwickeln ließ. So wurden bereits der 4Future-Capital GmbH, der Pecunia-Concept AG und der Garantie-Wert GmbH das Betreiben dieser Geschäfte untersagt und die Rückabwicklung auferlegt.

    „Erstaunlich, dass bei einer derartigen Häufung von Verbotsverfügungen immer noch solche Modelle verkauft werden können,“ meint Röhlke und empfiehlt Anlegern, umgehend anwaltlichen Rat einzuholen. Im Falle einer Rückabwicklungsverfügung sei nämlich allen Anlegern sofort die gesamte eingezahlte Summe zurück zu erstatten, was die Anbieter üblicherweise nicht können: das Geld wurde meist nicht wertbildend angelegt, sondern zunächst zur Ingangsetzung des Geschäftsbetriebes ausgegeben. „Müssen auf einen Schlag alle Anleger ausbezahlt werden, fehlt meist die Liquidität. Die Folge kann eine Insolvenz sein.“

    Röhlke Rechtsanwälte
    Kastanienallee 1
    10435 Berlin

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