Ein Gerichtsurteil entschied zu Gunsten von drei Piloten der Lufthansa.

Ab dem 60. Lebensjahr hieß es bisher immer: Bye bye Piloten-Job. Pauschal durfte die Airline alle Mitarbeiter ab dieser Altersgrenze entlassen. Drei Mitarbeiter klagten gegen diese Verallgemeinerung und bekamen Recht. Das Beschäftigungsverbot aus Sicherheitsgründen von 60 bis 64-jährigen Piloten stelle eine Diskriminierung dar. So lange die körperlichen Fähigkeiten noch den Anforderungen entsprächen, bestehe kein Grund, Piloten ab 60 in die Rente zu schicken.